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   BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86   

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https://dejure.org/1986,2179
BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86 (https://dejure.org/1986,2179)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1986 - 1 StR 605/86 (https://dejure.org/1986,2179)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86 (https://dejure.org/1986,2179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unerreichbarkeit eines Zeugen für das Gericht - Erfordernis der Darlegung dieser Voraussetzungen in dem den Beweisantrag ablehnenden Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 218
  • StV 1987, 45
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge nur dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.N.; weitere Nachweise bei Herdegen NStZ 1984, 337, 338 f.).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge nur dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.N.; weitere Nachweise bei Herdegen NStZ 1984, 337, 338 f.).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge nur dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.N.; weitere Nachweise bei Herdegen NStZ 1984, 337, 338 f.).
  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handel mit

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge nur dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.N.; weitere Nachweise bei Herdegen NStZ 1984, 337, 338 f.).
  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Solche Unerreichbarkeit liegt vor, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß dieser in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 425/98 -).
  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in

    Art und Umfang der zu erhebenden Beweise, so unter anderem die möglicherweise erforderliche Vernehmung inhaftierter Zeugen, deren persönlicher Eindruck für die Beurteilung ihrer Glaubwürdigkeit von Bedeutung ist, lassen das Revisionsverfahren hierfür jedoch im vorliegenden Fall als ungeeignet erscheinen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2, Unerreichbarkeit 1 bei unzureichender Aufklärung der freibeweislich zu ermittelnden Unerreichbarkeit eines Zeugen durch den Tatrichter).
  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

    Jedenfalls wäre eine Aussage des Zeugen Dr. A., der Zeuge O. habe ihm gegenüber ein langjähriges sexuelles Verhältnis mit der Kindesmutter zugegeben, geeignet gewesen, die entscheidungserheblichen Aussagen des Zeugen O. und der Kindesmutter im Kernbereich zu erschüttern (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86 ­ StV 1987, 45).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 556/15

    Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit eines Zeugen; hinreichende

    Unerreichbar ist ein Zeuge, wenn alle Bemühungen des Gerichts, die der Bedeutung und dem Wert des Beweismittels entsprechen, zu dessen Beibringung erfolglos geblieben sind und keine begründete Aussicht besteht, es in absehbarer Zeit herbeizuschaffen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; st. Rspr.).
  • BGH, 01.11.2022 - 6 StR 219/22

    BGH; Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit des Beweismittels:

    Die hierfür maßgebenden Erwägungen hat die Strafkammer noch zureichend in ihrem Ablehnungsbeschluss niedergelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1; vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 462/10, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 22).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 202/90

    Beweisaufnahme bei Ausbleiben des erklärungsbereiten Auslandszeugen

    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, unter welchen Umständen das Gericht weitere Bemühungen wegen Unerreichbarkeit des Zeugen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZP0, 50. Aufl., § 286 Anm. 3 Bd) oder deswegen einstellen darf, weil der Zeuge nur kommissarisch vernommen werden könnte (vgl. BAG, AP § 355 ZPO Nr. 1 = BB 1977, 1706; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, MDR 1983, 505 zu § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO).
  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92

    Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines

    Denn die im Urteil gegebene Begründung rechtfertigt bei Berücksichtigung der übrigen Urteilsgründe und des im Protokoll in Bezug genommenen Aktenvermerks (zur Zulässigkeit vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 901) unter den gegebenen Umständen die Annahme, daß der Zeuge tatsächlich als unerreichbares Beweismittel behandelt werden durfte.
  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 77/87

    Pflicht zur Vernehmung eines Mehrverkehrszeugen; Vaterschaftsnachweis nach

    Dafür, daß die von dem Beklagten benannten Mehrverkehrszeugen unerreichbar wären (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 356 ZPO; vgl. dazu BGH Beschl. v. 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86 = BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2, Unerreichbarkeit 1), bestehen keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 425/98

    Entsprechende Bemühungen zur Beibringung des Zeugen; Offensichtliche

    Dies ist dann der Fall, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß dieser in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13).
  • BGH, 02.08.1989 - 2 StR 723/88

    Umfang gerichtlicher Bemühungen zur Beibringung eines Zeugen -

    Die vom Vorsitzenden bekannt gegebene Auskunft eines Sozialarbeiter des Wohnheims vom 6. und 9. Mai 1988, er habe den Zeugen seit dem 26. April 1988 nicht mehr gesehen, rechtfertigte es nicht, weitere Bemühungen des Gerichts um die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung einzustellen und die Niederschrift über seine polizeiliche Vernehmung zu verlesen (vgl. BGHR StPO § 244 III Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und § 251 II Unerreichbarkeit 1).
  • BGH, 21.03.1990 - 2 StR 59/90

    Zulässigkeit der Aufklärungsrüge - Anforderungen an Bemühungen eines Gerichts,

  • LG Essen, 28.07.2008 - 15 S 258/08

    Erstattung von Behandlungskosten aus einer Auslandskranken- und

  • OLG Rostock, 28.11.2000 - 1 Ss 29/99
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